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Politik Bayern, 16.01.2012
Ministerrat beschließt Entwurf eines neuen Landesplanungsgesetzes
Das Kabinett hat heute einen Entwurf für ein neues Bayerisches Landesplanungsgesetz abschließend beraten und dem Landtag zur weiteren Behandlung zugeleitet. Bayerns Wirtschaftsminister Martin Zeil: ,,Mit dem Gesetzentwurf bekräftigt die Staatsregierung ihren Einsatz für gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen in ganz Bayern. Der Entwurf ist der notwendige und wichtige erste Schritt, die Landesplanung zu reformieren. Darauf aufbauend kann die Staatsregierung jetzt zügig über den Entwurf eines neuen Landesentwicklungsprogramms entscheiden." Ende 2009 hatte der Ministerrat den Startschuss für eine Reform der Landesplanung gegeben. Der jetzt beschlossene Gesetzentwurf wird von dem Leitziel gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen in ganz Bayern geprägt und führt gleichzeitig zur Deregulierung und Vereinfachung landesplanerischer Vorgaben. Wirtschaftsminister Zeil: ,,Der Staat wird sich beim Landesentwicklungsprogramm auf die zwingend notwendigen Regelungen beschränken. Ich gehe davon aus, dass etwa 3/4 der gegenwärtig noch enthaltenen Ziele entfallen werden. Das ist eine spürbare Deregulierung und Vereinfachung!"
Der Gesetzentwurf sieht eine Stärkung der Regionalplanung vor. Sie bleibt eine staatliche Aufgabe und wird den Landkreisen und Gemeinden zur Ausgestaltung übertragen, die in Regionalen Planungsverbänden bereits zusammengeschlossen sind. Zudem erhalten die Regionalen Planungsverbände ausdrücklich die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis Aufgaben der Regionalentwicklung - wie etwa Regionalmanagement oder Energiemanagement - für ihre Mitglieder zu übernehmen. Der räumliche Zuschnitt der Regionalen Planungsverbände wird im Zuge der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) überprüft und - wenn nötig - angepasst.
Inhaltliche Schwerpunkte des LEP und der Regionalpläne werden sein: Siedlungsstruktur, Verkehr, Wirtschaft (mit Land- und Forstwirtschaft), Energieversorgung und Freiraumsicherung. Wirtschaftsminister Zeil betonte: ,,Das künftige LEP wird nur noch das regeln, was der Staat zwingend vorgeben muss, um eine geordnete räumliche Entwicklung sicherzustellen. Daher wird es neue Entwicklungsspielräume eröffnen. Es gibt vielfältige Ansprüche zur Nutzung des Raums. Ich werde mich weiterhin dafür einsetzen, dass wir diesbezüglich die unterschiedlichen Interessen ausgleichen. Damit wird die Landesplanung eine zukunftsorientierte und nachhaltige räumliche Entwicklung Bayerns im Sinne gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Landesteilen ermöglichen. Das gilt etwa für die Frage, wie Neubauflächen an vorhandene Siedlungseinheiten angebunden werden, oder für die Standorte von Einzelhandelsgroßprojekten."