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Nachrichten aus Waldkraiburg

Politik 05.12.2011

Ausbau der St 2091 nördlich Waldkraiburg

Die Staatsstraße 2091 wird so ausgebaut, dass sie ihrer künftigen Rolle als Zubringerstraße zur A 94 gerecht und zudem deutlich verkehrssicherer wird. Die Regierung von Oberbayern hat am 24. November 2011 den Plan für den knapp 3,7 Kilometer langen Ausbau der St 2091 zwischen Waldkraiburg und Ampfing genehmigt. Der Planfeststellungsbeschluss umfasst im Wesentlichen die Verbreiterung der Fahrbahn um 2 Meter, eine teilweise Verlegung der Straße um wenige Meter und den durchgehenden Anbau eines Weges für Fußgänger-, Rad- und landwirtschaftlichen Verkehr. Die Regierung von Oberbayern hat die 22 privaten Einwendungen und die Stellungnahmen von 25 Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und anerkannten Naturschutzvereinen geprüft und soweit wie möglich berücksichtigt. Sie haben mit der 1. Planänderung vom 20.12.2010 vor allem im Bereich von Rabein zu einer besseren Trassenführung geführt, die nun einen wertvollen Altbaumbestand schont sowie auch sonst die Eingriffe in Natur und Landschaft noch spürbar vermindert. Eine 2. Planänderung betraf Fragen des Natur- und Artenschutzes. Die mit dem Verhaben verbundenen, nicht vermeidbaren Eingriffe in Natur und Landschaft werden durch die Herstellung von Ausgleichs- und Ersatzflächen auf insgesamt 1,870 Hektar Fläche kompensiert. Mehr als die Hälfte der Kompensation erfolgt in der Neuanlage von naturnahem Wald.

Derzeit kann die St 2091 wegen der geringen Fahrbahnbreite nicht das leisten, was nach den aktuellen Verkehrserfordernissen notwendig ist. Ohne diesen Ausbau würde sich die Situation mit der Verkehrsfreigabe der A 94 im Abschnitt Heldenstein - Ampfing und der Anschlussstelle Ampfing im November 2012 weiter verschärfen. Nach der Verkehrsuntersuchung vom Juni 2008 wird das Verkehrsaufkommen auf diesem Streckenabschnitt bis zum Jahr 2025 überdurchschnittlich ansteigen. Auch der jetzt schon erhebliche Schwerverkehrsanteil wird weiter bis auf 11 Prozent zunehmen.
Der Ausbau beginnt bei der Einmündung der Teplitzer Straße nordöstlich Waldkraiburg und endet an der Einmündung der Gemeindeverbindungsstraße Holzheim - Eichheim im Süden von Ampfing. Künftig wird durchgängig ein öffentlicher Feld- und Waldweg bzw. ein Geh- und Radweg westlich der Fahrbahn verlaufen; die Trennung des Fußgänger-, Rad- und landwirtschaftlichen Verkehrs vom schnelleren Verkehr auf der Fahrbahn erhöht die Verkehrssicherheit. Bei der Einmündung der Kreisstraße MÜ 13 (Daimlerstraße) ist ein Kreisverkehr vorgesehen, bei den 3 wichtigsten Einmündungen jeweils eine Linksabbiegespur.

Zugleich wird die sofortige Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses angeordnet, um die Fertigstellung des Ausbaus bis zur Verkehrsfreigabe der Anschlussstelle Ampfing der A 94 sicherzustellen. Auch dafür wurden die Gesichtspunkte für und gegen einen Sofortvollzug sorgfältig gegeneinander abgewogen. Im Ergebnis haben die Vorteile eines Gleichlaufs der Bauarbeiten mit denen für die Anschlussstelle Ampfing der A 94 die Nachteile für Betroffene, dass möglicherweise vor Unanfechtbarkeit des Beschlusses mit dem Bau begonnen wird, überwogen. Das erschien auch angesichts der relativ geringen Eingriffe in privates Eigentum als vertretbar.

(uw)
Bayern
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