,,Das sektorale Fahrverbot auf der Inntalautobahn A 12 ist unzulässig. Die Tiroler müssen nun endgültig akzeptieren, dass sie mit der Regelung gegen europäisches Recht verstoßen. Im Sinne der Spediteure und der Kunden begrüße ich das Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Ich hoffe, dass unsere Nachbarn schnellstmöglich den wichtigen Transportweg zwischen Süddeutschland und Italien für den ungehinderten Warenverkehr wieder freimachen", so Erwin Huber, Vorsitzender des Arbeitskreises für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag. Huber fügte hinzu: ,,Ich halte das Bemühen um eine gute Luftqualität im Inntal für wichtig. Dafür müssen aber andere Mittel wie etwa ein strikt kontrolliertes Tempolimit eingesetzt werden. Ich bin wie die Güterverkehrsverbände der Meinung, dass ein Fahrverbot unverhältnismäßig und auch nicht im Sinne der Verbraucher ist."
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat jetzt bereits zum zweiten Mal nach 2005 das Fahrverbot auf der Inntalautobahn in Tirol für Lastkraftwagen, die Abfälle, Steine, Erden, Autos, Rundholz und Getreide befördern, gekippt. Das Verbot sei mit dem in der Europäischen Union geltenden freien Warenverkehr nicht vereinbar. Es müssten erst alle anderen Möglichkeiten zur Senkung der Schadstoffbelastung ausgeschöpft werden.
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