Der Ministerrat hat heute auf Vorschlag von Gesundheitsminister Dr. Marcel Huber Änderungen im Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz gebilligt. Die Änderungen werden nach den Worten Hubers zu einer Stärkung der gesundheitlichen Prävention führen. Huber: ,,Vorsorge ist besser als Nachsorge. Die Änderungen bieten die Grundlage, um die Präventionsmaßnahmen des Freistaats weiter auszubauen und Bürokratie abzubauen." So sollen künftig vorhandene Impfausweise und Impfbescheinigungen bereits im Rahmen der Schuleingangsuntersuchungen und bei weiteren Impfberatungen verpflichtend vorgelegt werden. Damit soll eine verlässliche Datenbasis für die Impfberatungen durch die Gesundheitsämter geschaffen werden. ,,Wer sich impfen lässt, schützt sich und seine Mitmenschen - vorsorglich impfen ist besser als nachträglich behandeln", betonte der Gesundheitsminister.
Zudem wird die gesetzliche Grundlage für landesweite Einladungsverfahren zu weiteren Krebs-Vorsorgeuntersuchungen geschaffen, etwa für ein Darmkrebs-Screening. Huber unterstrich: ,,Wir wollen die Krebsprävention weiter voranbringen. Jede zweite Frau über 20, aber nur jeder fünfte Mann über 45 Jahren nutzen die kostenlosen Untersuchungen. Deshalb müssen Männer stärker für die Vorsorge sensibilisiert werden."
Ein erfolgreiches bayerisches Pilotprojekt war das Einladungswesen zum Mammographie-Screening - heute ist es bundesweit fest verankert. 2003 wurde erstmals allen gesetzlich versicherten Frauen in Bayern die Teilnahme aktiv angeboten. Damals hatten 30 Prozent daran teilgenommen, heute sind es bereits rund 50 Prozent.
Den ambulanten Krankenpflegediensten werden die beschlossenen Änderungen Erleichterungen bringen. Sie müssen sich nur noch einmal bei den unteren Behörden für Gesundheit, Veterinärwesen, Ernährung und Verbraucherschutz melden. ,,Unnötige Bürokratie kostet die Zeit, die besser für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen aufgewendet werden sollte. Deshalb wollen wir unnötige Belastungen streichen", so Huber.
In den kommenden Wochen folgt die Verbandsanhörung für den Gesetzesentwurf.
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