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Nachrichten aus Bayern

Politik 01.02.2012

Länderübergreifenden elektronischen Aufenthaltsüberwachung

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat gestern im Kabinett über die Einführung der länderübergreifenden elektronischen Aufenthaltsüberwachung in der Führungsaufsicht berichtet. Die Justizministerin gab letzte Woche auch offiziell den Startschuss für Bayern: ,,Die Zusammenarbeit der Länder bei der elektronischen Aufenthaltsüberwachung ist ein wichtiger Beitrag zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Straftaten. Eine einheitliche Lösung erleichtert enorm die Überwachung der Täter über die Ländergrenzen hinweg." Die im hessischen Bad Vilbel angesiedelte Gemeinsame Überwachungsstelle der Länder (GÜL) hat am 1. Januar 2012 ihre Arbeit aufgenommen; Bayern und Hessen waren die ersten Unterzeichnerstaaten des zugrunde liegenden Abkommens.

Im Rahmen der Führungsaufsicht können rückfallgefährdete schwere Gewalt- und Sexualstraftäter, die nach dem Gesetz entlassen werden müssen, gerichtlich angewiesen werden, eine elektronische "Fußfessel" zur Feststellung ihres Aufenthaltsorts mittels GPS zu tragen. Die gemeinsame Überwachungsstelle der Länder hat die Aufgabe, die eingehenden Ereignismeldungen aus der elektronischen Aufenthaltsüberwachung rund um die Uhr entgegenzunehmen. Bei Gefahrensituationen können so die zuständigen Stellen der Länder umgehend informiert werden, welche dann die notwendigen Maßnahmen veranlassen. Justizministerin Dr. Merk unterstrich: ,,Natürlich bietet die elektronische Aufenthaltsüberwachung keine hundertprozentige Sicherheit. Sie ist sicherlich kein Ersatz für die Sicherungsverwahrung. Wenn wir aber einen Straftäter entlassen müssen, dann ist die elektronische "Fußfessel" ein wichtiges ergänzendes Instrument, um Rückfalltaten so weit wie möglich zu verhindern und den Schutz der Bevölkerung weiter zu verbessern. Dabei setzen wir insbesondere auf die Abschreckungswirkung. Der Täter, der genau weiß, dass wir ihn mit den registrierten Aufenthaltsdaten überführen können, wenn er eine neue Straftat begeht, wird sich gut überlegen, was er tut."

Die elektronische Aufenthaltsüberwachung kann bei unter Führungsaufsicht stehenden schweren Gewalt- und Sexualstraftätern gerichtlich angeordnet werden, wenn eine hohe Gefahr besteht, dass der jeweilige Verurteilte weitere schwere Straftaten dieser Art begeht. Voraussetzung ist zudem, dass diese Rückfallgefahr durch die elektronische Aufenthaltsüberwachung verringert werden kann, weil der Verurteilte durch das Bewusstsein, dass seine Aufenthaltsdaten registriert werden, vor weiteren Taten abgeschreckt werden kann. Die Justizministerin: ,,Das Instrument der elektronischen Aufenthaltsüberwachung kommt in Bayern aktuell bereits bei zwei Personen zum Einsatz. Weitere elf gerichtliche Anordnungen sind mir bislang bekannt. Diese betreffen Verurteilte, die derzeit noch in Strafhaft oder geschlossen untergebracht sind."

Abschließend betonte Merk: "Ich bin überzeugt, dass die länderübergreifende elektronische Aufenthaltsüberwachung ein erfolgreicher Beitrag zur weiteren Verbesserung der Sicherheit auch außerhalb der Gefängnismauern sein wird."

(re)
Bayern
Landkreis Altötting
Landkreis Mühldorf a. Inn


Redaktion

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